Mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen verfolgt die Landesregierung mehrere Ziele bzw. entsteht folgender grundsätzlicher Auftrag:

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für berufstätige Frauen und Alleinerziehende
  • Öffnung von Schule im Sozialraum und Kooperation mit anderen Partnern
  • Verbesserung und Veränderung der Lehr- und Lernkultur
  • Chancengleichheit insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder
  • Lebensweltorientierung der Angebote und Beteiligung von Kinder und Eltern